Beim Ertragswertverfahren wird der Ertragswert bzw. der Verkehrswert eines Grundstücks ermittelt. Der Verkehrswert bezeichnet den erwarteten Marktpreis eines Grundstücks. Im Ertragswertverfahren werden Bodenwert und Gebäudeertragswert errechnet, um den Verkehrswert zu ermitteln.
Das Ertragswertverfahren ist vor allem Werkzeug zur Entscheidung über den Kauf eines Unternehmens und dessen Wirtschaftlichkeit. Dazu gehören zukünftige Erträge und Gewinne und bestehendes Vermögen. Durch die Ertragsprognose der kommenden Jahre kann so das Potenzial der Zukunft errechnet werden.
Das direkte Vergleichswertverfahren ist für die Bewertung einer Immobilie grundsätzlich optimal, wenn die Kaufpreise vergleichbarer Objekte vorliegen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Immobilien, die ähnliche Merkmale aufweisen, unter anderem hinsichtlich Lage, Größe oder Zustand.
„Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann. “ Anschließend wird der ermittelte Reinertrag mit einem bestimmten Faktor multipliziert, um schließlich den Ertragswert zu erhalten.
(1) Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswertauf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträgeermittelt. Es werden die zum Zeitpunkt der Wertermittlung marktüblich erzielbaren Erträge angesetzt, welche in der Regel den marktüblich erzielbaren Nettomieten, d.h. den Mieten ohne Nebenkosten, entsprechen.
Die Wertermittlung einer Immobilie über das Sachwertverfahren wird dann angewandt, wenn das Gebäude privat verkauft und und anschließend keine Rendite erzielt werden soll. Das Ertragswertverfahren, welches anhand zukünftiger Erträge berechnet wird, ist deswegen in diesem Fall nicht zielführend.
Man nimmt hier einerseits den Substanzwert, also das Umlauf- und Anlagevermögen minus die latente Steuerlast. Dann rechnet man auch den Ertragswert der letzten beiden Geschäftsjahre (s.o.) hinzu und errechnet einen Schnitt. Die Formel lautet dabei: Unternehmenswert = Substanzwert plus 2 x Ertragswert geteilt durch 3.
Um den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln, nutzt das Finanzamt drei Bewertungsverfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches zur Anwendung kommt, hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab.
Wer eine erste schnelle Einschätzung benötigt, wie viel ein Haus oder eine Wohnung aktuell wert ist, findet im Internet auf Portalen wie Immobilienscout24 oder Immonet entsprechende Tools. Deren Algorithmus bewertet die Lage anhand der Adresse. Qualität und Zustand der Ausstattung müssen Verkäufer selbst einschätzen.
Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie aus den Mieteinnahmen abgeleitet. Auch bei gemischten Wohn- und Gewerbeimmobilien wird das Ertragswertverfahren angewendet, um den Wert der Überschüsse aus Einnahmen und Kosten zu berechnen.
Der Verkehrswert ist eine rechnerische Größe, die bei dem Kauf oder Verkauf von Immobilien zur Anwendung kommt. Seine gesetzliche Verankerung findet er in § 194 BauGB. Hiernach ist die Größe abhängig von dem Preis, der an dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, hätte erzielt werden können.
Der Ertragswert ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die in der Unternehmensbewertung, bei Immobilien, bei Investitionen und bei Mobilien durch Kapitalisierung des erwirtschafteten oder zukünftigen Ertrags als Gegenwartswert errechnet wird.
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Kaufpreis und einem Verkehrswert ist der, dass ein Preis bei einem Verkauf tatsächlich gezahlt wird, der Wert hingegen nur gedacht ist. Der Verkehrswert ist damit immer Ergebnis einer fachgerechten Schätzung und stellt einfach formuliert den wahrscheinlichsten Kaufpreis dar.
Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn es bei einer Immobilie nicht um die Eigennutzung, sondern um die Rendite geht. Dabei steht im Mittelpunkt der Ermittlung, welchen Ertrag ein Eigentümer mit einer Immobilie erzielen kann.